agb´s

STIBI Fenstertechnik GmbH + Co. KG

Bahnhofstraße 27
86857 Hurlach

Telefon: (08248) 9698 - 0
Telefax: (08248) 9698 - 20

www.stibi-fenstertechnik.de
info@stibi-fenstertechnik.de

 

x

II. Auftrag
Für den Inhalt der mit uns abgeschlossene Rechtsgeschäfte, insbesondere der an uns erteilten Aufträge, ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich oder der schriftliche Auftrag, wenn eine Bestätigung unterbleibt. Mündliche Nebenabsprachen, zusätzliche Vereinbarungen oder Bedingungen, insbesondere Vereinbarungen hinsichtlich der Beschaffenheit und Zeit der Lieferung, haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. 

III. Lieferfristen
Termine sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns für einen bestimmten Tag schriftlich festgelegt sind. Wird der Termin nicht eingehalten oder geraten wir anderweitig in Leistungsverzug, so hat der Auftraggeber bei verspäteter Lieferung dem Auftragnehmer eine Nachfrist zur Lieferung von mindestens 4 Wochen zu setzen. Die Frist beginnt mit Eingang beim Auftragnehmer. Betriebsstörungen jeder Art, Ausbleiben von Materiallieferungen, sowie sonstige Verzögerungen im Herstellungsverfahren, die ohne Verschulden des Auftragsnehmers eintreten, schieben den Termin entsprechend hinaus. Höhere Gewalt, insbesondere Krieg, Aufruhr, Streik und Aussperrung schieben den Termin entsprechend hinaus. Wird vom Auftraggeber die Vertragserfüllung verweigert oder unberechtigter Rücktritt geltend gemacht, so können wir nach unserer Wahl auf Erfüllung des Vertrages bestehen oder Ersatz des uns durch die Verweigerung entstehenden Schadens verlangen. Einen Schaden bis zu 25% des vertraglich vereinbarten Bruttopreises brauchen wir dem Grund und der Höhe nach nicht zu beweisen. Die Beweispflicht für einen geringern Schaden obliegt dem Auftraggeber. Die Ware ist sofort auf Vollständigkeit zu prüfen. Beschädigungen oder Kratzer sind bei der Warenannahme, jedoch spätestens nach 3 Tagen zu melden 

IV. Zahlung
Zahlung hat rein netto binnen 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart worden ist. Wir sind berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von mindesten 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindesten jedoch 6% p.a. zu fordern. Skontoabzüge sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. 

V. Preise / Auftragsbestätigung
Sie erhalten nach Auftragserteilung eine Auftragsbestätigung. Auftragsbestätigungen sind sofort zu prüfen und ggf., spätestens innerhalb von 3 Tagen schriftlich gegenüber uns zu reklamieren. Kontrollieren Sie besonders Maße, Farbe, Stückzahl, Konstruktion, Zubehör, Glas, Preis und Lieferzeit. Stornierungen und Korrekturen sind grundsätzlich schriftlich und innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung möglich. Bei Eilaufträgen sind keine Korrekturen möglich. Für Beanstandungen, die durch Nichtbeachtung oder unsorgfältige Prüfung der Auftragsbestätigung entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Alle Preise sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht feste Preise gesondert vereinbart wurden. Die Listenpreise gelten für die Blendrahmen-Außenmaße inklusive 30er Fensterbankanschluss. Für die zwischen den angegebenen Rastermaßen liegenden Größen gelten in Breiten und Höhen die Preise des nächst größeren Maßes; z. B. 950x1125 mm = Listenpreis für 1010x1135 mm. Soweit in den Preislisten mehrteilige Element nicht enthalten sind, so sind die Preise hierfür aus den Einzelpreisen der entsprechenden Fensterteilen zu ermitteln. Aufpreis für Elementkopplung beachten! Die Listenpreise stehen für Ausführungen in Profilfarbe weiß. Für Dekor-Profile oder Sonderkombinationen gelten die Preisaufschläge. Der Auftragnehmer ist 4 Monate ab Vertragsschluss an seine Preisangaben gebunden. Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise zu berechnen. Übersteigen die letztgenannten Preise die ursprünglich vereinbarten Preise um mehr als 10%, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

VI. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie aller Forderungen aus der gesamten Geschäftverbindung gleich welcher Art. Der Auftraggeber ist berechtigt, die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen im regulären Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern und/oder durch Verbindung oder Verarbeitung weiterzugeben. Für diese Fälle tritt er uns bereits jetzt schon in Höhe unserer Kaufpreisforderung die hierdurch entstehenden Forderungen ab und verpflichtet sich, auf Verlangen die Namen seiner Auftraggeber oder derjenigen Personen, die durch Verbindung oder Verarbeitung Eigentümer werden, mitzuteilen. 

VII. Abnahme
Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung unserer gelieferten Ware geht ab Ablieferung an den vom Auftraggeber bezeichneten Ort auf ihn über oder nach Mitteilung unserer Lieferbereitschaft, falls der Auftraggeber an dem in Aussicht genommenen Lieferzeitpunkt nicht abnehmen kann oder will oder die Abnahme verweigert; diese Mitteilung gilt 3 Tage nach Absendung als zugegangen. Nach Gefahrübergang haften wir für bei uns verbliebende Sachen nur noch mit der Sorgfalt, die wir in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen. Die Anwendung von § 4 Ziffer 5 VOB/B ist ausgeschlossen. Für die Abnahme gelten die Regeln des VOB/B (§12) mit der Maßgabe, dass unsere Rechnungen, auch Teilrechnungen, als Fertigstellungsmeldung nach §12 Ziffer 5 VOB/B gelten. 

VIII. Gewährleistung und Ausführung
Maßgebend für die Ausführung sind die allgemeinen technischen Vorschriften zur VOB – DIN 18538. Für alle sonstigen Merkmale gilt die VOB – in der jeweils gültigen Fassung – als vereinbart. Weiterhin gelten für die Ausführung und Material die DIN-Normen 18074 – 18077. Gewährleistungsansprüche können nur innerhalb von 2 Jahren ab Abnahme geltend gemacht werden. Von der Gewährleistung ausgenommen sind solche Mängel, die durch mangelhafte Pflege, fehlerhafte oder nachlässige Bedienung, übermäßige Beanspruchung oder sonstige, von uns nicht zu vertretenen Umstände, entstehen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Montage bzw. Auslieferung schriftlich bei uns gerügt werden. Die mangelhaften Teile sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befanden, zu belassen und zur Besichtigung bereit zu halten. Auf Verlagen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber eine Besichtigung durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen. Verstößt der Auftraggeber gegen die vorstehenden Verpflichtungen, so sind seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen. Bei Mängeln steht dem Auftraggeber zunächst das Recht zur Nachbesserung zu. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer eine Frist von mindestens 4 Wochen zur Nachbesserung zu setzen. Die Frist berechnet sich ab Zugang der Mängelanzeige beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Nachbesserung auch durch Ersatzlieferung vorzunehmen. Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird die Nachbesserung rechtsgrundlos verweigert, so behält der Auftraggeber das Recht, Minderung oder Wandlung zu verlangen. Anderweitige Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatzleistungen sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um solche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft handelt. Verweigert der Auftraggeber die uns zustehende Nachbesserung, so verliert er das Recht, den Lieferpreis ganz oder teilweise zurückzuhalten. 

IX. Gegenforderungen
Gegen unsere Forderungen kann nur mit solchen Gegenforderungen aufgerechnet werden, die rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Sind unsere Vertragsleistungen im wesentlichen ausgeführt und funktionsfähig, so ist der Vertragspartner nicht berechtigt, wegen evtl. noch offener Restarbeiten den vollen Kaufpreis zurückzuhalten, sonder nur einen den Restarbeiten entsprechenden Teil, falls wir uns mit Ihrer Ausführung in Verzug befinden. Leistet der Vertragspartner geschuldete Zahlungen nicht rechtzeitig, so können wir bis zu seiner Zahlung die weitere Erfüllung und/oder Nachbesserung verweigern. 

XI. Gerichtsstand
Wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Gesetze ist, so gilt zusätzlich: Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hurlach. Die Ausübung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit nicht von uns anerkannte oder rechtkräftig festgestellte Gegenforderungen bestehen. 

XII.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. 

XIII.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass an die Stelle der unwirksamen Bestimmung diejenigen Bestimmungen treten soll, die dem vereinbarten und verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 

XIV. Technische Bedingungen

  1. Für unsere Schallschutzarbeiten gelten die Richtlinien des VDI DIN 4109, DIN 52210. Als Meßmethode ist VDI 2719 verbindlich.
  2. Geringe Maßabweichungen bei Fenstern und Türen für Altbauten und geringe Farbabweichungen in den Profilen sind von uns nicht ausschließbar und rechtfertigen keine Gewährleistungsansprüche.
  3. Bei der Herstellung von Kunststoffprofilen entstehen an der Oberfläche mitunter leichte Ziehspuren; sie berechtigen nicht zu Gewährleistungsansprüchen.
  4. Interferenzerscheinungen, die gelegentlich an von uns gelieferten Gläsern auftreten können, sind keine Mängel und berechtigen daher nicht zu Gewährleistungsansprüchen, alle wesentlichen Funktionen des Glases bleiben davon unberührt.
  5. Soweit Mauerarbeiten, insbesondere das Einputzen unserer Türen und Fenster nicht von uns selbst durchgeführt werden, verpflichtet sich der Auftraggeber zum sorgfältigen Schutz der von uns gelieferten Bauteile, für die Beschädigungen infolge dieser Maurerarbeiten übernehmen wir keine Gewähr.
  6. Die Reinigung der von uns gelieferten Kunststoffteile darf ausschließlich mit den von uns empfohlenen Reinigungsmitteln ausgeführt werden, im Falle einer Abweichung davon übernehmen wir für entstehende Schäden keinerlei Gewähr. Beim Einbau von Bauteilen in bewohnte Gebäude bemühen wir uns, Verschmutzungen zu vermeiden, soweit solche entstehen, übernehmen wir dafür keine Haftung.
  7. Bei marmoriertem Kunststoff übernehmen wir keinerlei Gewähr für gleichartiges Aussehen mit vorgezeichnetem Muster.
  8. Wir sind berechtig, von Montageaufträgen zurückzutreten, wenn unvorhergesehene Umstände (bauliche Gegebenheiten, schlechtes Mauerwerk etc.) dies notwendig erscheinen lassen.
  9. Wir sind berechtigt, Montagearbeiten von Subunternehmern in unserem Auftrag durchführen zu lassen.
  10. Werden bauseits vorhandene Teile wieder verwendet, geschieht dies auf Gefahr des Auftraggebers.

Stand 03/04

  © Stibi Fenstertechnik 2011 - Impressum